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Wer in Baden-Württemberg ein neues Gebäude oder einen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen plant und baut, oder wer eine grundlegende Dachsanierung vornimmt, ist zur Installation einer Photovoltaikanlage oder einer entsprechenden Ersatzmaßnahmen verpflichtet. Damit bekommt der Ausbau der Solarenergie eine Schlüsselstellung für die künftige Energieversorgung des Landes Baden-Württemberg. Der heimische Energieträger Solarenergie leistet einen kontinuierlich wachsenden Beitrag für Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit im Süden Deutschlands.

Wichtige Fragen werden übersichtlich und verständlich beantwortet

Damit Bauverantwortliche die Photovoltaik-Pflicht umsetzen können, hat das Energieministerium Baden-Württemberg einen Praxisleitfaden veröffentlicht. Im Team mit dem renommierten Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (Gerhard Stryi-Hipp) und der auf Energiefragen spezialisierten Agentur Triolog (Jürgen Leuchtner, Andreas Weindel) hat die Kanzlei Karpenstein Longo Nübel (Dr. Fabio Longo) an der Erstellung des Leitfadens mitgewirkt. Um Praxisnähe zu ermöglichen, sind Handwerksunternehmen, Architektinnen und Architekten, Verbände und Genehmigungsbehörden in die Erarbeitung des Leitfadens eingebunden worden. Der Leitfaden beantwortet wichtige Fragen wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Wie kann erzeugter Solarstrom wirtschaftlich genutzt werden?

Orientierung in Zeiten der Energiekrise

Der Leitfaden gibt Hinweise, wie man sich mit Photovoltaik vor künftigen Energiekrisen wappnen und für eine wirtschaftliche Energieversorgung für Strom, Heizung und Mobilität sorgen kann. So finden sich in Kapitel 9 „Technik und Anwendungen“ und Kapitel 10 „Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik“ Umsetzungs- und Rechenbeispiele für die Kombination der heimischen Solarstromproduktion mit einer Wärmepumpen-Heizung und der Beladung von Elektroautos sowie optional einer Batterie zur Energiespeicherung.
Info zur Photovoltaik-Pflicht

Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs für Photovoltaik-Anlagen sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um dem Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

In der Umsetzungspraxis tauchen regelmäßig Fragen auf, die der „Praxisleitfaden Photovoltaik-Pflicht“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg umfassend beantwortet. Der Leitfaden beinhaltet zahlreiche Grafiken und Illustrationen, die komplexe Sachverhalte verdeutlichen. Enthalten ist auch ein „Navigator“, mit dem einzelne Berechnungsschritte durchgeführt und dokumentiert werden können. Hierbei kann der Leitfaden zwar keine abschließende fachliche und rechtliche Beratung für die Bauverantwortlichen leisten, auch weil mancher Einzelfall Spezialfragen aufwirft. Die Bauverantwortlichen können allerdings vom Leitfaden eine erste Orientierung erwarten und im Zuge der Umsetzung wird sich auf dieser Grundlage ein verlässlicher Standard entwickeln, der zwischen Bauleuten und Behörden anerkannt ist.

Hier können Sie den Praxisleitfaden als PDF herunterladen:
Leitfaden zur Photovoltaik-Pflicht (baden-wuerttemberg.de)