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Kommunalrecht

Das Kommunalrecht bezieht sich auf die besonderen Rechtsstrukturen innerhalb der unteren Länderverwaltung, d.h. auf Kreise und Gemeinden. Unter Kommunen sind sowohl die kreisangehörigen, als auch die kreisfreien Städte und Gemeinden sowie die Landkreise zu zählen.
Das Grundgesetz (GG) gibt den Kommunen eine besondere Stellung im föderalen Staatsaufbau – Kommunales Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 Satz GG).

Das Kommunalverfassungsrecht, die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und die Hessische Landkreisordnung (HKO), regeln das besondere Verhältnis der Kommunen im Staatsaufbau und ihre innere Verfasstheit.

Im Rahmen des Kommunalrechts beraten und vertreten wir bspw. Bürgermeister, Gemeindevorstände, Fraktionen in den Gemeindevertretungen etc.

Wir bieten auch Beratung und Vertretung im kommunalen Abgaben- und Gebührenrecht (z.B. Erschließungs- und Straßenbeiträge) sowie im Kommunalwahlrecht an.

Weitere Spezialisierungen der KLN-Rechtsanwälte